Tipps zur Ausleihe
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Was muss ich bei der Ausleihe beachten?
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Wann kann ich Medien ausleihen und zurückgeben?
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Wie viele Medien darf ich ausleihen?
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Wie lange kann ich Medien ausleihen und wie oft kann ich verlängern?
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Wie kann ich die Leihfrist für meine entliehenen Medien verlängern?
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Wann und wie gebe ich die Medien zurück?
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Wie können ausgeliehene Medien vorgemerkt werden?
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Wie werde ich über bereitgestellte Vormerkungen informiert?
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Wie kann ich eine Vormerkung stornieren?
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Was passiert, wenn ich die Leihfrist überziehe? (Mahngebühren)
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Was mache ich, wenn ein Medium nicht ausgeliehen ist und nicht im Regal steht?
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Wie kann ich Medien zur Anschaffung vorschlagen?
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Benachrichtigungen
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Wie und wann begleiche ich Mahngebühren und sonstige Forderungen?
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Was muss ich tun, wenn mein Ausleihkonto gesperrt wurde?
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Was mache ich, wenn ich mein Passwort vergessen habe?
Bitte bringen Sie immer Ihren Nutzerausweis zur Ausleihe mit.
Bei der Ausleihe am Selbstverbucher achten Sie bitte auf die ordnungsgmäße Verbuchung und Entsicherung der Medien. Bewahren Sie den Buchungsbeleg auf.
Alle Medien sind elektronisch gesichert. Sie werden beim Ausleihvorgang entsichert. Verbuchen und entsichern Sie immer alle Medien, die Sie entleihen wollen. Nach Auslösen der Sicherungsanlage durch gesicherte und nicht entliehene Medien wird eine vierteljährliche Ausleihsperre verhängt.
Entleihungen in der MZB sind möglich:
- an der Ausleihtheke
- am Selbstverbucher
Rückgaben tätigen Sie:
- an der Ausleihtheke
- am Selbstverbucher
- über den Rückgabecontainer vor der Bibliothek - rund um die Uhr
Alle Medien sind elektronisch gesichert. Beim Ausleihvorgang werden die Bücher entsichert.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Bücher immer verbuchen und entsichern lassen. Nach Auslösen der Sicherungsanlage wird eine vierteljährliche Ausleihsperre verhängt.
Sie können max. 50 Medien zeitgleich in der Zentralbibliothek ausleihen.
Die Leihfrist beträgt 28 Kalendertage. Es sind bis zu 5 Verlängerungen möglich, falls keine Vormerkung für das Buch vorliegt.
Durch rechtzeitige Verlängerungen können Sie Mahngebühren vermeiden.
Erinnerungsschreiben per E-Mail vor Ablauf der Leihfrist
Wenn Ihre E-Mail-Adresse im Benutzerkonto eingetragen ist, erhalten Sie 3 Tage vor Ablauf der Leihfrist ein Erinnerungsschreiben.
Bitte beachten Sie, dass Mahngebühren unabhängig vom Versand und Zugang von Erinnerungsschreiben entstehen. Dieser Dienst ist ein freiwilliger, nicht verbindlicher Service der Zentralbibliothek, der die Leser nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Leihfristen enthebt.
Die Verlängerung der Leihfrist können Sie auf verschiedenen Wegen veranlassen:
- online im Katalog*
- an der Ausleihtheke
- telefonisch (0391 / 67 143 05)
- per email
Titel, die Sie bereits 5mal verlängert haben, können nach der Vorlage an der Ausleihtheke verlängert werden.
Alternativ geben Sie die Medien am Selbstverbucher zurück und entleihen sie danach erneut.
Von anderen Nutzern vorgemerkte Titel müssen abgegeben werden.
*Details zur Online-Verlängerung im Katalog:
1) Klicken Sie im Katalog auf den Reiter "Benutzerinfo"
2) Melden Sie sich mit Nutzerausweis-Nummer und Passwort (Details) an
3) Unter "Entleihungen" sehen Sie alle entliehenen Medien. Wählen Sie die Titel aus, die Sie verlängern wollen.
4) Die verlängerten Medien werden angezeigt. Bestätigen Sie den Vorgang mit dem "Verlängern"-Button.
Entliehene Bücher geben Sie an der Ausleihtheke oder am Selbstverbucher zurück. Vor der Bibliothek steht ein Rückgabecontainer für Buchrückgaben außerhalb der Öffnungszeiten bereit. Evt. bestehende Forderungen seitens der Bibliothek begleichen Sie bitte während der Öffnungszeiten oder überweisen den Betrag (Details).
Bei Verlust oder Beschädigung entliehener Bücher sind Sie zu Schadenersatz verpflichtet.
Erweiterte Buchrückgabe:
Sie können in der MZB entliehene Bücher in der Universitätsbibliothek (UB) auf dem Hauptcampus zurückgeben.
- UB-Bücher können umgekehrt auch in der MZB abgegeben werden -
Bitte beachten Sie dabei:
- geben Sie ein beschädigtes Buch nur in der Bibliothek ab, bei der Sie dieses Buch entliehenen haben
- Leihfrist-Verlängerungen, das Vorlegen und gleich wieder Entleihen nach der 5. Verlängerung, das Begleichen von Mahngebühren können Sie nur in der verleihenden Bibliothek erledigen
Wenn ein Buch bereits verliehen ist, können Sie im Katalog eine Vormerkung veranlassen.
1) Wählen Sie im Katalog den gewünschten Titel aus. Unter "Ausleihstatus" sehen Sie, bis wann das gewünschte Exemplar ausgeliehen ist.
2) Klicken Sie nun auf den Link "vormerken" und melden sich auf der Folgeseite mit Ihren Nutzerdaten (Ausweisnummer und Passwort) an.
Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail oder Post, wenn das Buch verfügbar ist. Bei Briefbenachrichtigung werden die Portokosten auf Ihr Gebührenkonto gebucht.
Vormerkungen sind auch an der Ausleihtheke oder telefonisch (0391-67-143 05) möglich.
Wenn Sie eine E-Mail-Adresse in Ihrem Benutzerkonto hinterlegen ließen, benachrichtigen wir Sie per E-Mail.
Anderenfalls erhalten Sie eine Nachricht auf dem Postweg. Die Portokosten sind von Ihnen zu tragen.
Sie benötigen ein vorgemerktes Buch nicht mehr?
Stornierungen von Vormerkungen sind an der Ausleihtheke, per E-Mail oder telefonisch (0391-67-143 05) möglich.
Alle Vormerkungen werden im Katalog unter Benutzer-Info aufgelistet. Auch dort können Sie Vormerkungen rückgängig machen.
Wenn Sie eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt haben, erhalten Sie vor Ablauf der Leihfrist eine Erinnerung. Dieser freiwillige, nicht verbindliche Service der Zentralbibliothek entbindet Sie nicht von der Pflicht zur Termineinhaltung.
Wird die Leihfrist überschritten, entstehen folgende Gebühren:
1. Mahnung - 2,00 Euro/Medium
+
2. Mahnung - 5,00 Euro/Medium
+
3. Mahnung - 10,00 Euro/Medium
Die Mahngebühren sind unabhängig vom Versand und Zugang von Erinnerungs- und Mahnschreiben zu begleichen.
Ab Gebühren in Höhe von 17 Euro werden Sie für die Bibliotheksbenutzung gesperrt (Ausleihe, PC- und WLAN-Nutzung).
Wenn ein Medium im Katalog ausleihbar gekennzeichnet und nicht an seinem Standort im Regal auffindbar ist, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter an der Ausleih- oder Informationstheke.
Sie haben Literatur entdeckt, die Sie für eine sinnvolle Ergänzung des MZB-Bestandes halten, die aus Ihrer Sicht auch für andere Nutzer interessant sein könnte?
Dieser Titel gehört noch nicht zum Bestand der Bibliothek?
Dann senden Sie uns die bibliographischen Angaben über dieses Online-Formular.
Informationen im Zusammenhang mit von Ihnen ausgeliehenen oder vorbestellten Beständen erhalten Sie auf verschiedenen Wegen:
- bereitgestellte Vormerkungen - per E-Mail oder per Post (Portokosten)
- Erinnerung vor Leihfristende - per E-Mail
- 1. und 2. Mahnschreiben - per E-Mail, 3. Mahnschreiben - per Post
Bitte beachten Sie, dass Mahngebühren unabhängig vom Versand und Zugang von Erinnerungs- und Mahnschreiben entstehen.
Mahngebühren und andere Forderungen zahlen Sie entweder an der Ausleihtheke bargeldlos via EC-Gerät oder Sie überweisen den Betrag.
Bitte beachten Sie, dass Sie ab Forderungen in Höhe von 17 Euro für die Ausleihe, PC- und WLAN-Nutzung gesperrrt werden.
Für Überweisungen verwenden Sie bitte folgende Angaben:
Kontoinhaber: Universitätsklinikum Magdeburg A. ö. R.
Geldinstitut: Commerzbank AG Magdeburg
IBAN: DE31 8104 0000 0251 1038 00
BIC: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: 977050 / < Ihre Benutzernummer >
Hinweise:
- Ihre Benutzernummer steht auf Ihrem Nutzer- oder Studierenden-Ausweis und beginnt mit 31...
- Zahlungen per Überweisung benötigen eine Bearbeitungszeit und spiegeln sich nicht sofort in Ihrem Nutzerkonto wider
Eine Kontosperrung erfolgt, wenn Medien trotz Mahnung nicht zurückgegeben werden oder die Gebührengrenze von 17 Euro überschritten wurde.
Geben Sie die angemahnten Medien zurück beziehungsweise begleichen Sie die offenen Forderungen.
Eine Kontosperrung erfolgt auch, wenn versucht wird, gesicherte und nicht ausgeliehene Medien aus der Bibliothek zu tragen. Die Sperrfrist beträgt ein viertel Jahr.